Ausstellung der Energieausweise

Ausstellung der Energieausweise

Wer ist verpflichtet, sich der Energieuntersuchung zu unterziehen?

Aufgrund des Gesetzes über die effiziente Nutzung von Energie im Direktverbrauch müssen die folgende Objekte auf Energiehaushalt achten und sich dadurch auch der Energieuntersuchung unterziehen:

  • Öffentliche Gebäuden, die eine Netto Fläche großer als 500 m2 haben und seit 9. Juli 2015 auch die Gebäuden, deren Netto Fläche großer als 250 m2 ist
  • Schon bestehende Gebäuden oder deren Teile, die als unabhängige Funktionseinheiten existieren und die einer Energieuntersuchung unterliegen
  • Gebäude, das ein Großverbraucher für seine Tätigkeit verbraucht
  • Allgemeinbeleuchtung (inklusiv Allgemeinbeleuchtung an Straßen außerhalb von Orten)


Die Ausstellung des Energieausweises

Jedes Gebäude, jede Wohnung oder Geschäftsraum, die sich innerhalb eines Gebäudes größer als 50m2 befinden, müssen beim Verkauf der Energieausweis besitzen. Der Ausweis kann nur für die Wohnung ausgestellt werden, aber falls er für das Gebäude als eine Einheit ausgestellt wird, ist der Preis pro Wohnung 5 bis 10 Mal billiger mit der Möglichkeit der irreversiblen Subvention.

Außer dass der Preis niedriger ist, werden Sie einen echten Einblick in den Zustand des Gebäudes, die Möglichkeit der Energieeinsparungen sowie Investitionsrendite bekommen. Das Ziel des Energieausweises sammelt in sich alle diese Dinge, nicht nur die niedrigere Kosten für die Eigentümer der Immobilien.

Die Firma Energootok d.o.o. ist durch Ministerium berechtigt, die Gebäude zu untersuchen und Energieausweise für alle Gebäuden auszustellen.

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